Hinweis gem. § 12 Abs. 2. Vermögensanlagegesetz

Der Erwerb dieser Vermögens­anlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum voll­ständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Alle Nachrangdarlehen zum Projekt Freiburg Taubenkopf wurden bereits vergeben.


Gerne können Sie uns bei Interesse für das nächste Nachrangdarlehen, welches für das Spätjahr 2024 geplant ist, eine E-Mail an beteiligung@oekostrom-freiburg.de mit dem Betreff: "Interessentenliste" zusenden und wir informieren Sie umgehend, sobald eine Zeichnung möglich ist.

 

 

Ihnen ist etwas unklar?

Informationen zur Registrierung und zu Nachrangdarlehen finden Sie in den FAQ.

Bei weiteren Fragen können Sie sich auch gerne telefonisch bei uns melden oder einen Vor-Ort-Termin vereinbaren unter +49 (0) 761 611 666 0.

 

 

Das Projekt: zwei Windenergieanlagen auf dem Taubenkopf

Blick auf die Schauinsland-Bergstation, im Hintergrund der Taubenkopf (Foto: Ökostromgruppe Freiburg)

Vorbereitung der Zufahrtswege auf dem Taubenkopf
(Foto: Ökostromgruppe Freiburg)

Blick auf den Windmessmast Richtung Freiburg
(Foto: Valentin Knall)

Vielleicht fragen Sie sich, welcher bewaldete Schauinsland-Ausläufer überhaupt der Taubenkopf ist? Ganz einfach: die Erhebung, auf dem noch bis diesen Sommer ein 140 m hoher Windmessmast hoch über die Bäume hinausragt. Sie können ihn gut sehen, wenn Sie sich auf den Weg zum Schauinslandgipfel machen – egal ob gemütlich mit Seilbahn oder Auto oder sportlich-motiviert mit dem Fahrrad oder in Wanderschuhen.

Auf dem 880 m hohen Taubenkopf entstehen in diesem Jahr mithilfe unserer lokalen Partner zwei WEA in drei Bauphasen:
 

  1. Geradeaus: Im Frühjahr 2024 bauen wir das Fundament.
  2. Hoch hinaus: Im Sommer 2024 bauen wir die Türme der WEA und montieren die Gondel und die Rotorblätter.
  3. Windkraft voraus: Im Herbst 2024 nehmen wir die beiden WEA in Betrieb.

Großer Applaus: Im November 2024 weihen wir die WEA feierlich ein. Herzlichst laden wir unseren Oberbürgermeister Martin Horn zum Drücken des symbolischen roten Knopfs ein – und ganz ausdrücklich auch Sie.

Taubenkopf-Strom für 5.500 Freiburger Haushalte

Denn Sie werden als Bürgerinnen und Bürger genauso von dem ins Freiburger Stromnetz eingespeisten Strom profitieren wie lokale Unternehmen. Mit rund 18,5 Mio. kWh produziertem grünen Strom können insgesamt ca. 5.500 Freiburger Haushalte versorgt werden.

Einen Großteil der Finanzierung übernimmt unsere Hausbank, die Sparkasse Freiburg – Nördlicher Breisgau. Genauso freuen wir uns auch über Ihre Beteiligung!

Alles auf einen Blick: Der Flyer mit den wichtigsten Informationen zum Projekt Taubenkopf steht Ihnen auch als PDF-Download zur Verfügung.

 

 

Standort

Hier sehen Sie die Standorte der beiden geplanten Windenergieanlagen Freiburg Taubenkopf

Kontakt beteiligung@oekostrom-freiburg.de +49 (0) 761 611 666 0

Bereits abgeschlossene Investitionsmöglichkeiten

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über Projekte der Ökostromgruppe Freiburg, die sich bereits in Umsetzung befinden.

Roßkopf Repowering

Projekt

Mehr als 20 Jahre nach Inbetriebnahme ersetzt die Betreibergesellschaft regiowind GmbH & Co. Freibug KG die vier bestehenden Anlagen auf dem Roßkopf durch zwei leistungsstärkere, die mehr als doppelt so viel Strom erzeugen sollen wie die vier Alten zusammen. Helfen Sie mit beim Erreichen der Freiburger Klimaziele und investieren Sie.
 

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Freiburg Taubenkopf

Projekt

Auf dem Taubenkopf, einem Seitenhang des Schauinsland baut die Taubenkopf Freiburg GmbH & Co. KG nach Jahren der Planung zwei neue Windenergieanlagen. Zusammen sollen diese künftig mindestens 18. Mio. kWh CO2-freien Strom erzeugen und somit über 5.500 Haushalte versorgen.

 

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Kölblinsberg Repowering

Projekt

Freiamt erneut im Aufschwung: Die Betreibergesellschaft Freiamt Windmühlen GmbH & Co. Beteiligungs KG ersetzt die bestehende Windenergieanlage am bewährten Standort Kölblinsberg durch eine deutlich leistungsstärkere Anlage. Werden Sie mit Ihrem Investitionsdarlehen Teil der Mitmach-Energiewende!

 

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FAQ

Onlineportal

Warum ist die Angabe meiner E-Mail-Adresse wichtig?

Die Angabe der E-Mail-Adresse ist notwendig, um das Versenden von Informationen und das Verwalten Ihrer Investition zu ermöglichen.

Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um über die Beteiligungsplattform investieren zu können, müssen Sie jeweils die neuesten (Browser-) Technologien verwenden oder deren Verwendung auf Ihrem Computer ermöglichen (z.B. Aktivierung von Java Skript, Cookies, Pop-Ups). Bei Benutzung älterer oder weniger gebräuchlicher Technologien kann es sein, dass Sie die Internetseite und die entsprechenden Services und Funktionen nicht oder nur eingeschränkt nutzen können.

Warum erhalte ich keine E-Mails?

Sie werden bei der Registrierung und bei der Zeichnung durch E-Mail-Nachrichten unterstützt und durch das System geleitet. Sollten Sie keine E-Mails von uns erhalten, sind diese möglicherweise in Ihrem Spamfilter gelandet. Bitte überprüfen Sie daher Ihren Spamordner.

Wo werden meine Daten gespeichert?

Wir halten uns strikt an das aktuell geltende Datenschutzrecht. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland bei einem zertifizierten Rechenzentrum gespeichert und können nur durch uns und eventuell beauftragten Dienstleister eingesehen und abgerufen werden. Alle Datenverbindungen erfolgen verschlüsselt. Details hierzu sehen Sie in der Datenschutzerklärung unserer Webseite und in der Datenschutzerklärung in den jeweiligen Vertragsunterlagen der Projekte.

Wie sicher sind meine Daten?

In unserem Online-Portal hat Sicherheit oberste Priorität. Daher arbeiten wir im Online-Portal mit den Sicherheitsschlüsseln SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005. Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert. Sensible Daten, wie etwa Ihr Kennwort und Ihre Kontonummer, werden mit einer 256-Bit-Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.

Wie ist die Datensicherheit geregelt?

Datensicherheit wird gewährleistet durch die Sicherheitsschlüssel SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005 – in unserem Online-Portal steckt jede Menge Sicherheit. Diese fünf Schlüssel schützen Ihre Daten:

Schlüssel Nr. 1 – Die erste Sicherheitsmaßnahme auf unserem Portal scheint verblüffend einfach: Wir beschränken uns auf unsere zentrale Aufgabe, und das ist die Verwaltung Ihrer Investition. Weil Instrumente für direkte Transaktionen, Abbuchungen oder Überweisungen gar nicht erst angelegt sind, bieten wir darüber auch keine Angriffsfläche. Das macht das Portal übrigens nicht nur sicherer, es erspart den Nutzern auch die bei Bankgeschäften üblichen PINs und TANs.

Schlüssel Nr. 2 – Das gewohnte 6-stellige Passwort kann zur Achillesferse eines Systems werden. Wir haben die Sicherheitslatte höher gelegt: Ein gutes Passwort ist mindestens 8-stellig, umfasst mindestens 1 Zahl, mindestens 1 Sonderzeichen, mindestens 1 Groß- und Kleinbuchstaben. Das mag ungewohnt sein, dient aber dem Schutz Ihrer Daten. Übrigens: Wenn das Passwort 4-mal falsch eingegeben wurde, sperren wir den betreffenden Account für 24 Stunden. Damit lassen wir sog. Brute-Force Attacken ins Leere laufen, die ein Passwort durch Erraten ausspionieren.

Schlüssel Nr. 3 – Fremde dürfen nicht mitlesen! Darum versiegeln wir Daten vor dem Transport beim Sender und beim Empfänger per SSL- Verfahren – genau wie beim Online-Banking. Sie erkennen das am kleinen Vorhängeschloss in der Adressenleiste des Browsers.

Schlüssel Nr. 5 – Sensible Daten, wie Ihr Passwort und Kontonummer, werden mit einer 256 Bit Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.

Was ist bei der Vergabe meines Kennwortes zu beachten?

Das Kennwort erfordert mehrere Sicherheitsmerkmale:

  • Mindestens 8 Zeichen Länge
  • Mindestens ein Großbuchstabe
  • Mindestens ein Kleinbuchstabe
  • Mindestens eine Ziffer
  • Mindestens ein Sonderzeichen (; , . ? !)

Nachrangdarlehen

Was ist ein Nachrangdarlehen?

Mit Ihrer Investition gewähren Sie der Emittentin ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.

Bei einem Nachrangdarlehen treten im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gesellschaftsgläubiger (z.B. Banken) zurück. Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung dürfen nicht geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei der Emittentin ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.

Kann ich den Nachrangdarlehensvertrag kündigen oder auf dritte Personen übertragen?

Das Recht der ordentlichen Kündigung des Nachrangdarlehensvertrages wird zwischen den Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Der wichtige Grund ist im Einzelfall zu bestimmen.

Die Übertragung des Nachrangdarlehensvertrags durch Abtretung an einen Dritten ist ausgeschlossen.

Kann ich meinen Nachrangdarlehensvertrag widerrufen?

Selbstverständlich stehen Ihnen die gesetzlichen Widerrufsrechte zu. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, E-Mail) widerrufen. Einzelheiten zu den Widerrufsrechten finden Sie insbesondere in den Fernabsatz-Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrungen.

Wie erfolgen die Zinszahlungen?

Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird durch die Emittentin für die Laufzeit des Projektes jährlich verzinst. Die Rückzahlung Ihres Darlehens erfolgt einschließlich noch ausstehender Zinsen am Ende der Laufzeit in einer Summe.

Die Zinsen werden auf das Bankkonto ausgezahlt, das Sie unter „Meine Investition / Persönliche Daten" im Online-Portal angegeben haben.

Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einzahle?

Im Nachrangdarlehensvertrag ist eine Zahlungsfrist bestimmt. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Tages, der dem Tag des elektronischen Vertragsschlusses folgt. Sollte der Darlehensbetrag nicht innerhalb der Frist auf dem Konto der Emittentin eingegangen sein, wird der Nachrangdarlehensvertrag hinfällig. Stellen Sie also sicher, dass der Darlehensbetrag fristgerecht auf dem Konto der Emittentin eingeht.

Wer ist zur Zeichnung der Nachrangdarlehen berechtigt?

Das Angebot zur Zeichnung der Nachrangdarlehen richtet sich ausschließlich an voll geschäftsfähige natürliche und juristische Personen. Wir behalten uns vor, bei den angebotenen Projekten jeweils einen bestimmten Teilnehmerkreis wie die Einwohner der Kommune, wo das Anlageobjekt steht, zu bevorzugen. Diese Informationen entnehmen Sie bitte der Projektbeschreibung.

Können auch Unternehmen investieren?

Ja, auch juristische Personen sind zur Zeichnung berechtigt. Dies ist jedoch projektabhängig und kann in Einzelfällen auch abweichen.

Müssen die Zinserträge versteuert werden?

Durch die Zinsen werden Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, sofern Sie als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und Ihren Nachrangdarlehensvertrag im Privatvermögen halten. Die Einkünfte werden mit Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Die Steuerlast trägt jeweils der Anleger. Im Übrigen hängt die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Zur Klärung individueller steuerlicher Fragen sollte eine steuerliche Beratung eingeschaltet werden.

Kann ich einen Freistellungsauftrag einreichen?

Nein, die Emittentin nimmt keine Freistellungsaufträge entgegen.

Investitionsprozess

Ab welchem Betrag kann ich als Anleger investieren?

Ihre Investition können Sie direkt in unserem Online-Portal anmelden, indem Sie dort einen Anlagebetrag von mindestens 1.000 € bis maximal 25.000 € zeichnen. Die Maximalsumme ist projektabhängig und kann in Einzelfällen auch niedriger ausfallen.

In welcher Form erfolgt die Investition?

Mit Ihrer Investition gewähren Sie der Emittentin ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.

Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird Ihnen durch die Emittentin für eine bestimmte Laufzeit jährlich verzinst. Die Rückzahlung Ihres Nachrangdarlehens erfolgt einschließlich noch ausstehender Zinsen am Ende der Laufzeit in einer Summe.

Bei einem Nachrangdarlehen treten im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gesellschaftsgläubiger (z.B. Banken) zurück. Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung dürfen nicht geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei den Emittentin ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.

Wie kann ich investieren?

  1. Registrieren Sie sich auf unserer Plattform

Klicken Sie hierzu zunächst nach der Projektbeschreibung auf "Beteiligung".

Geben Sie anschließend einen Benutzernamen und Ihre E-Mail-Adresse an, akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen und klicken Sie erneut auf „Registrieren“. Kurz darauf erhalten Sie eine E-Mail mit Ihrem Aktivierungslink.

  1. Vervollständigen Sie Ihre persönlichen Daten

Der Aktivierungslink in der E-Mail bringt Sie in Ihr persönliches Konto der Beteiligungsplattform. Legen Sie hier Ihr individuelles Kennwort fest und speichern Sie es. Anschließend vervollständigen Sie bitte Ihre persönlichen Daten und speichern Sie Ihre Eingaben.

Sie sind nun vollständig registriert und können Ihre Investition durchführen.

  1. Führen Sie Ihre verbindliche Zeichnung durch

Sie werden direkt in die Zeichnungsstrecke weitergeleitet. Sie erhalten nun ein Vertragsmuster, das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) sowie weitere Pflichtangaben per E-Mail zugestellt. Bitte lesen Sie sich diese Informationen sorgfältig durch.

Im Anschluss vervollständigen Sie bei Bedarf Ihre persönlichen Daten in der Zeichnungsmaske und geben Sie die Informationen zur Angemessenheit sowie Ihren gewünschten Investitionsbetrag an. Anschließend müssen Sie das VIB herunterladen und den Download bestätigen. Abschließend werden Sie aufgefordert, Ihre persönlichen Daten zur Bestätigung der Kenntnisnahme des Warnhinweises auf dem VIB auf elektronischem Wege erneut einzugeben und den Vertrag durch Klick auf den Button „Verbindlich investieren“ rechtsgültig abzuschließen. Ihren Vertrag können Sie unter „Mein Konto / Mein Portfolio“ einsehen und erhalten ihn per E-Mail zugestellt.

 

Folgeprozess:

Ihre Bestätigung per E-Mail enthält neben Ihrem Vertrag eine Zahlungsaufforderung mit den Kontodaten. Bitte überweisen Sie nun den Investitionsbetrag unter Verwendung des angegebenen Verwendungszwecks. Sobald wir Ihren Zahlungseingang verbuchen, erhalten Sie ebenfalls eine Bestätigung per E-Mail.

Habe ich einen Anspruch darauf, dass die Emittentin mit mir einen Vertrag abschließt, wenn ich mich registriere?

Nein. Um einen Vertrag mit der Emittentin zu schließen, müssen Sie den Zeichnungsprozess vollständig durchlaufen und den Vertragsschluss durch Ihre elektronische Signatur verbindlich bestätigen.